Pension
- Andere Pensionsvorteile
- Auswirkung einer Scheidung auf Ihre Pension
- Früher in Pension
- Gesetzliche Pension
- Ihre Rente als Arbeitnehmer
- Ihre Rente als Beamter
- Ihre Rente als Unabhängige
- In Pension und Anspruch auf Kindergeld
- In Pension und doch arbeiten
- Vorbereitung auf Ihre Pension
- Was passiert im Todesfall?
- Zusatzrente
Ihre Rente als Arbeitnehmer
Das gesetzliche Pensionsalter liegt in Belgien bei 65 Jahren. Für einige Berufe ist es höher oder niedriger (Grubenarbeiter, Seefahrer) Sie können auch ab 60 Jahren vorzeitig in Pension gehen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen in Bezug auf Alter und Laufbahn erfüllen. Der Staat versucht jedoch, dies zu entmutigen. Er erkennt den Bürgern, die länger arbeiten, eine höhere Pension zu, den Pensionsbonus.
Die Berechnung Ihrer Pension als Arbeitnehmer erfolgt auf Basis der Dauer Ihrer Laufbahn, Ihrer Löhne, Ihres Laufbahnbruchs und den gleichgestellten Perioden der Inaktivität. Das Ergebnis wird nötigenfalls bis zur garantierten Mindestpension ergänzt. Darüber hinaus kann abhängig von Ihrer Situation eine Unternehmenspension (2. Pfeiler), Urlaubsgeld oder eine Rente kommen. Ehemalige Grubenarbeiter haben zudem Anspruch auf eine Heizkostenzulage.
Werden Sie in höherem Alter gekündigt? Sie kommen für das System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszulage (Frühpension) in Frage. Die Betriebszulage zahlt mindestens die Hälfte der Differenz zwischen Ihrem Nettoreferenzlohn und Ihrem Arbeitslosengeld zu. (Früh-) Pensionierte mit Kindern und einem niedrigen Familieneinkommen können auch eine Zulage zusätzlich zum gewöhnlichen Kindergeld erhalten.
Wenn Sie während Ihrer Laufbahn mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit konfrontiert werden, können Sie Ihre Pension nur in beschränktem Ausmaß mit einer Entschädigung für dauerhafte Arbeitsunfähigkeit kumulieren. Die Entschädigung wird bei der Pensionierung bis zu einem bestimmten Höchstbetrag begrenzt.
Sind Sie geschieden? Dann haben Sie Anspruch auf eine Zulage zu Ihrer eigenen Ruhestandspension auf Basis der Löhne, die der Ex-Ehepartner während der Ehe verdient hat. Von diesen Beträgen werden Ihre eigenen Löhne in dieser Periode abgezogen.
Wenn Ihr Ehepartner stirbt, kommen Sie für eine Hinterbliebenenpension oder – wenn Sie noch zu jung sind für eine vollwertige Hinterbliebenenpension – eine Übergangsbeihilfe in Frage. Diese werden von der Berufslaufbahn des Verstorbenen abgeleitet. Die Zuerkennung ist von speziellen Ehe- und Altersvoraussetzungen abhängig.
Topics
- Alterspension
- Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag/Frühpension
- Ergänzende Pension für Arbeitnehmer
- Garantierte Mindestpension Arbeitnehmer
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- Pension nach Ehescheidung : Selbständige
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- Wie wird eine Arbeitnehmerpension berechnet?
- Zeiten der Inaktivität